Alle Pfarreien, in denen es üblich ist, bei Festtagen den Kirchturm zu beflaggen, sind gebeten, am Tag der Seligsprechung und am Tag des Dankgottesdienstes (18. und 19. März 2017) die Kirchtürme zu beflaggen. Dadurch bringt die ganze Diözese zum Ausdruck, dass sich die Gläubigen über den neuen Seligen freuen.